Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ wird bis zum 6.September 2026 im Wiedenbrücker Schule Museum verlängert. Die Ausstellung wird so gut angenommen und viele demokratisch interessierte Gruppen waren schon da, so dass die Zeit bis Anfang September 2026 nun jetzt auch zur Verfügung steht. Wir danken dem Bundesministerium für Frauen, Familien, Senioren und Jugend (BMBFSFJ) die dieser Ausstellung erarbeitet und zur Verfügung gestellt hat.

Um eine zusätzliche Attraktion während der Ferien anzubieten,  habe die Museumsmitarbeiterinnen Heike Wortmann und Ann-Sophie Barthe die „Mütter des Grundgesetzes“ , Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel als Symbolfiguren durch Playmobilfigürchen illustriert und im Museum versteckt. Ziel der Rally ist, einmal die Figuren zu finden und zum anderen die Attribute wie „die Unbequemen“, „die Netzwerkerin“, „die Texterin“ und „die Umsetzerin“ den Frauen zuzuordnen.

Alle vier Politikerinnen gehörten dem Parlamentarischen Rat der Bundesrepublik Deutschland an und verhandelten mit 61 weiteren Männern die Gesetzesparagrafen des Grundgesetzes. Auf sie geht die die Formulierung des  Artikels 3, Absatz. 2 – „Männer und Frauen sind gleich berechtigt.“ Zurück. Eine bahnbrechende Formulierung die die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz markiert.

Formuliert wurde damit im Jahr 1949 jedoch keine Beschreibung der Realität, sondern ein Ziel, auf das Politik und Gesellschaft mit Hilfe des Grundgesetzes hinarbeiten sollten. Seiner Verankerung im Grundgesetz gingen heftige Diskussionen voraus. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung im Gesetz nicht gekommen.
All das rekonstruiert die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ und geht ein auf das Leben und Wirken der vier Frauen sowie ihren unmittelbaren Einfluss auf die deutsche Verfassung – über Parteigrenzen hinweg und mit Hilfe einer engagierten Frauenbewegung. Sie zeichnet wichtige frauenpolitische Errungenschaften und Meilensteine nach und zeigt, wie der Artikel 3 im Jahr 1993 im Zuge der Wiedervereinigung um den Satz: „Der Staat fördert die tatsäch­liche Durchsetzung der Gleichberech­tigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ ergänzt wurde.
Auch Führungstermine stehen noch zur Verfügung und können nach Vereinbarung gebucht werden